Abrechnungsgrundlage
Als Grundlage für die Verrechnung dient die 24 Stunden vor Anlassbeginn gemeldete Personenzahl.
Die Gesamtrechnung stellen wir nach Ende des Anlasses in CHF aus und danken für die Zahlung innert 20 Tagen. Das Hotel behält sich vor, 50% Vorrauszahlung zu verlangen.
An- und Abreise
Der Zimmerbezug am Anreisetag ist ab 15.00 Uhr möglich. Am Abreisetag stehen die gebuchten Zimmer bei Seminaren bis 10.00 Uhr, bei Individualgästen bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Bei Nichtantritt bis 18.00 Uhr behält sich das Seehotel Sternen vor, das Zimmer anderweitig zu vergeben, sofern keine Garantie geleistet oder Sie eine spätere Ankunft mitgeteilt haben.
Annullationsbedingungen Anlass
90 bis 61 Tage vor Anreise ⇢ 25 % des entgangenen Umsatzes
60 bis 31 Tage vor Anreise ⇢ 50 % des entgangenen Umsatzes
30 bis 3 Tage vor Anreise ⇢ 75 % des entgangenen Umsatzes
2 bis 0 Tage vor Anreise ⇢ 100 % des entgangenen Umsatzes
Bei Hochzeiten wird eine Anzahlung verlangt. Diese wird als Reuegeld zurückbehalten, falls Sie den Anlass kurzfristig absagen und wir die Räumlichkeiten nicht mehr weiterverkaufen können.
Hat das Seehotel Sternen begründeten Grund zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses gefährden könnte, so ist das Seehotel Sternen berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
Annullationsbedingungen Zimmer
1 bis 4 Zimmer ⇢ bis 2 Tage vor Anreise ⇢ kostenlos
5 und mehr Zimmer ⇢ bis 14 Tage vor Anreise ⇢ kostenlos
Sollten Sie nicht innerhalb der kostenfreien Frist die Buchung stornieren, belasten wir automatisch den Betrag des gesamten Aufenthaltes der angegebenen Kreditkartennummer. Die No Show Rechnung erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail.
1 bis 4 Zimmer ⇢ ab 2 Tage vor Anreise ⇢ 100 % des kompletten Aufenthaltes
5 und mehr Zimmer ⇢ ab 14 Tage vor Anreise ⇢ 50 % des kompletten Aufenthaltes
5 und mehr Zimmer ⇢ ab 2 Tage vor Anreise ⇢ 100 % des kompletten Aufenthaltes
Sollten Sie früher als geplant abreisen (z. B. schlechte Wetterprognosen), beachten Sie, dass wir Ihnen den komplett gebuchten Aufenthalt berechnen.
Drittleistungen
Gerne sind wir Ihnen bei der Beschaffung von technischen oder weiteren Einrichtungen wie zum Beispiel Dekorationsmaterial durch Drittpersonen behilflich. Die Kosten der Beschaffung sowie die Haftung für Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe trägt der Besteller.
Haftung
Das Seehotel Sternen lehnt jegliche Haftung bei Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Objekten, Kleidern oder Materialien ab.
Der Kunde indes haftet gegenüber dem Seehotel Sternen für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht wurden, ohne dass das Seehotel Sternen dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss.
Generelles
Für zusätzlich benötigte Räume informieren Sie die Geschäftsleitung vor Anlassbeginn. Für kurzfristige Änderungen im Ablauf, z. B., Wechsel der Bestuhlung oder des Menüs, verrechnen wir ein Preiszuschlag verrechnet. Ab 22.00 Uhr sind Feuerwerke sowie Darbietungen im Freien aus polizeilichen Gründen untersagt. Das Seehotel Sternen übernimmt keine Haftung für die Garderoben.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Reste des Brunchbüffets nicht mitnehmen dürfen.
Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten zwischen dem Besteller und dem Seehotel Sternen gilt Horw als ausschliesslicher Gerichtsstand. Es gilt das Schweizerische Recht.
Material
Sämtliche Hoteleinrichtungen sowie zur Verfügung gestellte Utensilien sind mit Sorgfalt zu behandeln. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen besprechen Sie generell vorgängig mit der Geschäftsleitung. Allfällige Schäden sowie fehlende Gegenstände verrechnen wir dem Auftraggeber verrechnet.
Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel über sämtliche Räume verfügen, sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung, gegenseitig unterschrieben, vorliegt.
Reservationen
Getätigte Reservationen von Hotelzimmern sowie Seminar- und Banketträumlichkeiten sind verbindlich. Durch den Kunden freigegebene Kapazitäten verkaufen wir weiter. Provisorische Reservationen sind möglich, bei Nachfrage müssen Sie sich jedoch definitiv entscheiden.
Saalnutzung
Als Grundlage dient die in der Bestätigung festgelegte Zeitdauer. Verlängerungen sind mit der Direktion abzusprechen. Bei Anlässen, welche länger als 0.30 Uhr dauern, verrechnen wir CHF 4.50 pro Person für jede angefangene Stunde. Bei verkürzter Nutzungsdauer erfolgt keine finanzielle Rückerstattung.
Speisen und Getränke
Speisen und Getränke sind grundsätzlich vom Seehotel Sternen zu beziehen. Ausnahmen, wie z. B., Zapfengeld, müssen Sie mit der Geschäftsleitung schriftlich vereinbaren. Für mitgebrachte Flaschen verrechnen wir ein Zapfengeld von CHF 35.00 pro 75 cl Flasche. Bestellte, aber vom Kunden nicht in Anspruch genommene Speisen, sind kostenpflichtig, sofern es sich um Abmeldungen von mehr als 3 Personen handelt. Änderungen oder Abmeldungen sind nur dann nicht kostenpflichtig, wenn sie uns diese mindestens 24 Stunden vorher schriftlich bzw. telefonisch mitteilen.
Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Seehotel Sternen die definitive und verbindliche Teilnehmerzahl von Seminaren und Banketten möglichst frühzeitig, jedoch spätestens 48 Stunden vor Anlassbeginn mitzuteilen. Das Seehotel Sternen behält sich vor, bei weniger Teilnehmern als ursprünglich gemeldet die vollen Kosten zu verrechnen.
Versicherung
Das Seehotel Sternen lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung mitgebrachter Objekte, Kleider sowie für Schäden an parkierenden Fahrzeugen ab und übernimmt keine Haftung. Für demolierte Parkplatzstangen oder Strafzettel wegen Falschparkens an der Seepromenade wird ebenfalls nicht gehaftet.
Wir
Bitte beachten Sie, dass wir keine WIR als Zahlungsmittel akzeptieren.
Zahlungskonditionen / Annullationen
Bei Buchungen bis 10 Hotelzimmern erfolgt die Bezahlung spätestens am Abreisetag. Bei Buchungen von mehr als 10 Zimmern behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung von 80 % des vereinbarten Zimmerpreises zu verlangen.